Freitag, 26. April 2024
Neue Repräsentanz- und Inklusionsrichtlinien für die Oscars
📷 Troy Harvey | © A.M.P.A.S.

Die Akademie für Filmkunst und -Wissenschaft hat im Zuge der Aktion „Akademieöffnung 2025“ neue Richtlinien für Repräsentanz und Inklusion in der Kategorie Bester Film herausgegeben. Die neuen Richtlinien sollen eine faire Repräsentierung vor und hinter der Kamera fördern, um die Vielfalt der Kinobesucher besser zu reflektieren.
Die Akademiepräsidenten DeVon Franklin und Jim Gianopoulos leiteten eine Arbeitsgruppe, um die Richtlinien auf einer von den Vielfaltrichtlinien des BFI inspirierten Vorlage zu entwickeln, die für gewisse Finanzierungseignungen in Großbritannien sowie für Anspruchsberechtigungen für einige Kategorien für die BAFTA-Preise geschaffen wurden, hier jedoch an die spezifischen Anforderungen der Akademie angepasst wurden. Zudem wurde die US-Produzentengilde PGA konsultiert, die derzeit für die Oscar®-Berechtigungen zuständig ist.
»Die Öffnung muss erweitert werden, um unsere vielfältige Weltbevölkerung sowohl bei der Erstellung von Filmen als auch beim Publikum, das sich mit ihnen verbindet, widerzuspiegeln«, so Akademiepräsident David Rubin und dessen Geschäftsführerin Dawn Hudson. »Die Akademie hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine wichtige Rolle bei der Umsetzung zu spielen. Wir glauben, dass diese Inklusionsregeln ein Katalysator für dauerhafte, wesentliche Veränderungen in unserer Branche sein werden.«
Für die 94. und 95. Oscars® (2022 und 2023) wird ein vertrauliches Formular zu den Akademie-Inklusionsregeln für die Kategorie Bester Film für eine Berücksichtigung vorgeschrieben, doch die Bedingungen müssen erst für die 96. Oscars® (2024) erfüllt werden. Ab 2024 müssen Filme, die für die Kategorie Bester Film nominiert werden wollen, zwei der folgenden vier Bedingungen erfüllen:
A – Darstellung auf der Leinwand, Themen und Motive
(Für Richtlinie A müssen zwei der vier Unterpunkte erfüllt werden)
A1 – Hauptdarsteller und signifikante Nebendarsteller

Mindestens ein Haupt- oder Nebendarsteller gehört einer der folgenden unterrepräsentierten „Rassen“- oder Völkergruppen an:

– asiatisch
– spanisch/südländisch
– schwarz/afro-amerikanisch
– indigen/einheimisch-amerikanisch/alaskanisch-einheimisch
– mittelöstlich/nordafrikanisch
– einheimisch-hawaiianisch/pazifikinsulanisch
– andere unterrepräsentierte Gruppen

A2 – Generelle Besetzung

Mindestens 30% der Darsteller in zweitklassigen oder kleineren Rollen kommen aus mindestens zwei der folgenden unterrepräsentierten Gruppen:

– Frauen
– „Rassen“- oder Völkergruppen *
– LGBTQ+
– Menschen mit kognitiven oder körperlichen Behinderungen oder Taube oder Schwerhörige

A3 – Haupthandlung/Thematik

In der/den Haupthandlung/en oder Geschichte dreht es sich um eine der folgenden unterrepräsentierten Gruppen:

– Frauen
– „Rassen“- oder Völkergruppen *
– LGBTQ+
– Menschen mit kognitiven oder körperlichen Behinderungen oder Taube oder Schwerhörige

B – Kreative Führung und Projektteam
(Für Richtlinie B muss einer der drei Unterpunkte erfüllt werden)
B1 – Kreative Führung und Abteilungsleiter

Mindestens zwei der kreativen Führungspositionen und Abteilungsleiter aus den Bereichen Casting Director, Kameramann, Komponist, Kostümdesigner, Regisseur, Herausgeber, Friseur, Maskenbildner, Produzent, Produktionsdesigner, Bühnenbildner, Ton, VFX-Supervisor, Autor stammen aus den folgenden unterrepräsentierten Gruppen:

– Frauen
– „Rassen“- oder Völkergruppen *
– LGBTQ+
– Menschen mit kognitiven oder körperlichen Behinderungen oder Taube oder Schwerhörige

Mindestens eine der Positionen muss der unterrepräsentierten „Rassen“- oder Völkergruppen * angehören.

B2 – Andere Schlüsselfunktionen
Mindestens sechs weitere Stabs-/Team- und technische Stellen (ohne Produktionsassistenten) gehören einer unterrepräsentierten „Rassen“- oder Völkergruppen an. Diese Stellen umfassen, ohne darauf beschränkt zu sein, Erster Regieassistent, Beleuchter, Drehbuchleiter usw.
B3 – Gesamtzusammensetzung des Stabs

Mindestens 30% des Filmstabs kommen aus einer der folgenden unterrepräsentierten Gruppen:

– Frauen
– „Rassen“- oder Völkergruppen *
– LGBTQ+
– Menschen mit kognitiven oder körperlichen Behinderungen oder Taube oder Schwerhörige

C – Branchenzugang und -stellen
(Für Richtlinie C müssen beide Unterpunkte erfüllt werden)
C1 – Bezahlte Lehr- und Praktikumsmöglichkeiten
Die Vertriebs- oder Finanzierungsfirma des Films hat Lehrstellen oder Praktika bezahlt, die aus folgenden unterrepräsentierten Gruppen stammen und die folgenden Kriterien erfüllen:

– Frauen
– „Rassen“- oder Völkergruppen *
– LGBTQ+
– Menschen mit kognitiven oder körperlichen Behinderungen oder Taube oder Schwerhörige
Die großen Studios/Vertriebsfirmen müssen in den meisten der folgenden Abteilungen über substanzielle, fortlaufend bezahlte Lehrstellen/Praktika einschließlich unterrepräsentierter Gruppen (einschließlich „Rassen“- oder Völkergruppen *) verfügen: Produktion/Entwicklung, physische Produktion, Nachproduktion, Musik, Visuelle Effekte, Akquisitionen, Geschäftsangelegenheiten, Vertrieb, Marketing und Werbung.
Die weniger großen oder unabhängigen Studios/Vertriebsfirmen müssen mindestens zwei Auszubildende/Praktikanten aus den oben genannten unterrepräsentierten Gruppen (mindestens eine aus einer unterrepräsentierten „Rasse“- oder Völkergruppe *) in mindestens einer der folgenden Abteilungen haben: Produktion/Entwicklung, physische Produktion, Nachproduktion, Musik, Visuelle Effekte, Akquisitionen, Geschäftsangelegenheiten, Vertrieb, Marketing und Werbung.
C2 – Ausbildungsmöglichkeiten und Kompetenzentwicklung (Stab)
Die Produktions-, Vertriebs- und/oder Finanzierungsfirma des Films bietet Personen aus den folgenden unterrepräsentierten Gruppen Schulungs- und/oder Arbeitsmöglichkeiten für die Entwicklung von Fähigkeiten in den Bereichen der handwerklich-praktischen Dreharbeit:

– Frauen
– „Rassen“- oder Völkergruppen *
– LGBTQ+
– Menschen mit kognitiven oder körperlichen Behinderungen oder Taube oder Schwerhörige
D – Entwicklung des Zuschauerkreises
(Für Richtlinie D müssen die genannten Kriterien erfüllt werden)
Repräsentierung in Marketing, Werbung und Vertrieb
Das Studio- und/oder Filmunternehmen hat mehrere interne leitende Angestellte aus den folgenden unterrepräsentierten Gruppen (muss Personen aus unterrepräsentierten „Rassen“- oder Völkergruppen umfassen) in ihren Marketing-, Werbe- und/oder Vertriebsteams:

– Frauen
– „Rassen“- oder Völkergruppen *
– LGBTQ+
– Menschen mit kognitiven oder körperlichen Behinderungen oder Taube oder Schwerhörige

Alle Kategorien außer Bester Film unterliegen den aktuellen Teilnahmebedingungen. Filme in den Sonder-Spielfilmkategorien (animierter Spielfilm, Dokumentarfilm, internationaler Spielfilm), die zur Berücksichtigung für den Besten Film/Allgemeineintrag eingereicht wurden, werden separat behandelt.

26.08.2022 | mz | Quelle: A.M.P.A.S.
Kategorien: Aktuell | Frisch zubereitet