Donnerstag, 2. Mai 2024
Spezielle Regeln für die kommenden Oscars®
📷 Troy Harvey | © A.M.P.A.S.

Die Coronakrise macht allen zu schaffen, auch den Verantwortlichen des größten Filmpreises der Welt. Normalerweise müssen nämlich qualifizierte Filme mindestens sieben zusammenhängende Tage in einem kommerziellen Kino gezeigt worden sein. Durch die CoViD-19-Pandemie wurden jedoch auch in den USA am 16. März 2020 sämtliche Kinopforten geschlossen, weshalb eine temporäre Änderung der Auswertungsrichtlinien notwendig wurde.
Der Aufsichtsrat der Akademie für Filmkunst und -Wissenschaft hat nun bis auf Widerruf den geänderten Regeln nur für die kommende Verleihung am 28. Februar 2021 zugestimmt. Demnach dürfen sich auch Filme qualifizieren, die zwar einen fest geplanten Kinostart hatten, doch durch die Schließung der Kinos via kommerzielle Onlineanbieter starten mussten. Dabei müssen diese Filme innerhalb von 60 Tagen ihrer Online-Veröffentlichung auf der nur für Mitglieder des Akademie-Vorführraums zugänglichen sicheren Strömungsseite verfügbar gemacht werden sowie alle sonst üblichen Kriterien erfüllen.
Sobald die Kinos wieder öffnen sollten, wird diese Regel für alle Filme, die danach starten, wieder außer Kraft gesetzt. Darüber hinaus erleichtert die Akademie für Filme, die nach der Wiederöffnung der Kinos erscheinen, die Aufführungsbedingungen für Filmtheater in den Regionen New York Stadt, die Küstenregion, Chicago, Miami und Atlanta.
Filmfestivale, die von der Pandemie betroffen sind, können ihre Filme online entweder durch Bezahlung oder passwortgeschützten Zugang bereitstellen, was generell keine Auswirkungen auf die Qualifizierung der jeweiligen Filme haben soll. Die Akademie bietet auch hier eine Ausnahme für Filme, die ohne vorherige Aufführung online premierten. Sie müssen nachweisen, dass der Film vom Festival aufgenommen wurde.
Außerdem wurden Regeländerungen für die Kategorien Ton, Musik und Internationaler Spielfilm bekanntgegeben: Um die Verwirrungen der Kategorieinhalte aufzuheben, werden nun Tonschnitt und Tonabmischung zur Kategorie Bester Ton zusammengelegt. Die mögliche Anzahl der Preisstatuen soll jedoch bei bis zu sechs gleich bleiben. Es können ein Tonabmischer, zwei leitende Tonschneider und drei Neuaufnahmen-Abmischer ausgezeichnet werden.
Für die Filmmusik gilt ab sofort: Die Filmmusik muss mindestens 60% originale Musik beinhalten. Zusätzlich müssen Fortsetzungen oder Franchise-Filme mindestens 80% neue Filmmusik beinhalten.
Bei der Kategorie Bester Internationaler Spielfilm dürfen zudem ab sofort alle qualifizierten Mitglieder bereits in der Vorauswahl mit abstimmen. Erstmals werden auch eingereichte Filme über die Strömungs-Plattform des Akademie-Vorführraums den Mitgliedern bereitgestellt, die sich dafür anmelden. Diese Mitglieder des Vorabstimmungs-Kommittees für den Besten Internationalen Film müssen sich allerdings ein gewisses Kontingent ansehen, um in dieser Kategorie auch abstimmen zu dürfen.

Durch diese neue Regelung werden auch ab dem kommenden Jahr die DVD-Screener eingestampft. Alle Einreichungen für die 94. Oscars® werden dann nur noch über den Akademie-Vorführraum zu sehen sein. Außerdem wird der Versand von allen anderen physikalischen Artikeln wie Musik-CDs, Drehbücher oder Briefpost eingestellt.

26.08.2022 | mz
Kategorien: Aktuell | Frisch zubereitet